Betriebliche Ersthelfende
Erste Hilfe Ausbildung
- DGUV anerkannt
- 9 Unterricht-seinheiten á 45 Minuten
- Abrechnung mit Berufsgenossen-schaft möglich
- für alle Mitarbeitende geeignet
Erste Hilfe Fortbildung
- DGUV anerkannt
- 9 Unterrichts-einheiten á 45 Minuten
- Abrechnung mit Berufsgenossen-schaft möglich
- für alle Mitarbeitende, welche innerhalb der letzten 2 Jahre eine Erste Hilfe Ausbildung absolviert haben
Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
- DGUV anerkannt
- 9 Unterrichts-einheiten á 45 Minuten
- Abrechnung mit Berufsgenossen-schaft möglich
- für alle Mitarbeitenden in Bildungs-einrichtungen geeignet
Verpflichtung zur Ausbildung von betrieblichen Ersthelfenden
Alle Betriebe ab 2 anwesenden Personen benötigen Ersthelfende:
"1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5%,
b) in sonstigen Betrieben 10%,
c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,
d) in Hochschulen 10% der Versicherten nach §2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII). " (DGUV Vorschrift 1 §26 Absatz 1)
Grundsätze der Prävention | DGUV Publikationen
Unser Angebot für Betriebe
Gerne bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an, um Ihre Mitarbeitenden in Erster Hilfe zu schulen.
Wir sind nach DGUV Vorschrift 1 §26 Absatz 2 zertifiziert.
Wenn Sie 8 oder mehr Mitarbeitende ausbilden lassen möchten, können wir ein Inhouse-Seminar in Ihrem Betrieb oder ein geschlossenes Seminar in unseren Räumlichkeiten in Schenefeld durchführen. Schreiben Sie dafür gerne eine Nachricht über das Kontaktformular.
Bei weniger als 8 Teilnehmenden können Sie Plätze in unseren Kursen im Buchungsportal buchen. Jetzt Termin bei ENS-Hamburg GbR online buchen (cituro.com)
Abrechnung / Kostenübernahme
Für die Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft / Unfallkasse benötigen wir am Kurstag das ausgefüllte und unterschriebene Abrechnungsformular. Falls Sie mehr Mitarbeitende ausbilden lassen wollen, als die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse übernimmt, ist die Bezahlung per Überweisung oder bargeldlos vor Ort möglich.
Bitte beachten Sie, dass einige Berufsgenossenschaften / Unfallkassen vorab eine Beantragung der Kostenübernahme erfordern.
Hier finden Sie Links zur Beantragung der Kostübernahme. Bitte informieren Sie sich, ob Ihre Berufsgenossenschaft / Unfallkasse eine Kostenübernahme fordert.
BGN: Nachricht an die BGN / Team "Erste Hilfe" | BGN
BGW: Erste Hilfe Kostenübernahme - bgw-online
UK Nord: Unfallkasse Nord - Erste Hilfe (uk-nord.de)
Hier finden Sie das Abrechnungsformular: