Was macht unsere Kurse besonders?
Realitätsnähe - Fallbeispiele und Übungen statt Vortrag
DGUV anerkannt - für Betriebe und Führerschein
Im Seminarzentrum oder inhouse - ganz nach persönlichem Bedarf
Kurse für spezielle Personengruppen
Erste Hilfe gemäß DGUV & FEV
Erste Hilfe am Kind
Erste Hilfe für besonder Berufsgruppen
Erste Hilfe für Nachteulen
Notfalltraining für Arztpraxen
Notfalltraining für Feuerwehr (Atemschutznotfall)
Erste Hilfe für die Truppmann-Ausbildung
Wir bieten Ihnen:
Telefon: 49 17640544911
E-Mail: info@enshamburg.de
Adresse: Holstenplatz 8, Schenefeld, 22869, Germany
AGB
§1 Geltungsbereich
Alle durch die ENS-Hamburg, Oliver Hofmann, Merit Petersen GbR (im folgenden ENS-Hamburg) angebotenen Dienstleistungen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
§2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag ist geschlossen, sobald eine schriftliche verbindliche Bestätigung der Buchung eines Kurses an den Kunden durch ENS-Hamburg versendet wird. Dies geschieht nach der Annahme eines zuvor versendeten Angebots durch den Kunden.
(2) Bei Buchung über das Buchungsportal der Website tritt der Vertrag in Kraft, sobald die Buchung via Terminbestätigung bestätigt wurde.
§3 Preise
(1) Grundsätzlich verstehen sich alle benannten Preise in Euro inkl. Ust. Als Ausnahme gelten Dienstleistung, welche nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UstG umsatzsteuerbefreit sind. Diese sind gekennzeichnet.
(2) Es gelten die Preise, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website aufgeführt sind oder bei personalisierten Angeboten im schriftlichen Angebot aufgeführt sind.
§4 Zahlung
(1) Die Dienstleitungen sind nach Rechnungserhalt bzw. Erhalt der Terminbestätigung innerhalb des benannten Zeitraums zu bezahlen. Nach 30 Tagen kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Je Mahnung fallen 2,50€ Auslagenersatz an.
(2) Bei Kursen im Seminarzentrum Schenefeld kann vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden
(3) Bei Veranstaltungen außerhalb des Seminarzentrums, wo keine Sammel-Rechnung an den Organisator ausgestellt wird, kann nach Absprache auch mit EC-Karte bezahlt werden
§5 Rücktritt
(1) Der Rücktritt von Inhouse-Schulungen ist bis 48 Stunden vor Kursbeginn kostenfrei. Danach behält ENS-Hamburg sich vor den Kursbetrag pro angemeldeten Teilnehmer in Rechnung zu stellen.
(2) Falls am Kurstag der Ausbilder umsonst anreist oder aus, durch den Kunden verschuldeten Gründen, der Kurs nicht stattfinden kann, behält ENS-Hamburg sich vor, Kosten für die Anreise in Rechnung zu stellen.
§6 Änderungen/Ausfall
(1) ENS-Hamburg behält sich vor, kurzfristig angemessene Änderungen zu Zeit und Ort durchzuführen. Zudem können Ausbilder durch gleich oder höher qualifizierte Personen ersetzt werden.
(2) Bei einem durch ENS-Hamburg verschuldeten Ausfall wird der Kurs zeitnah nachgeholt. Bei einem nicht durch ENS-Hamburg verschuldeten Ausfall wird sich um ein Nachholen bemüht. Jedoch besteht darauf für den Kunden kein Rechtsanspruch.
§7 Rücktritt
(1) ENS-Hamburg ist berechtig vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
a) die Mindestanzahl von Teilnehmenden nicht erreicht wird (5 Teilnehmende).
b) der Ausbilder kurzfristig durch: plötzliche Krankheit, Tod oder Tod eines nahen Angehörigen verhindert ist.
c) höhere Gewalt, wie: Lockdown, Naturkatastrophen, die Durchführung des Kurses verhindert.
In diesen Fällen wird der Kunde sofort informiert und bereits bezahlte Rechnungen zurückerstattet.
§8 Haftung
(1) ENS-Hamburg haftet ausschließlich für vertragliche Pflichtverletzungen bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um eine vertragliche Pflichtverletzung handelt.
§9 Erklärungsform
Jede rechtserhebliche Erklärung muss in schriftlicher Form vorliegen.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.
§11 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich gemäß der Datenschutzverordnung (EU-DSGUV) einverstanden, dass ENS-Hamburg Ihre Daten intern abspeichert.
Stand: 15.12.2024
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